Kollision eines linksabbiegenden Pkw mit einem überholenden Fahrzeug

Die Polizei stellte zum Unfallhergang fest:

Pkw ON02 (Audi QS),Pkw ON03,Pkw ON04 und

Pkw ON01 (Maserati) befahren in dieser

Reihenfolge die L530 aus Richtung xxxxx kommend FR xxxxxxx ON 01 möchte die

Fahrzeugkolone nach Ende der 70er Zone, Höhe Tierpension xxxxxx, überholen. ON 01 pas-

siert ON 04 und ON 03, übersieht jedoch, dass sich ON. 02 bereits nach links zum Einfahren

in einen Feldweg orientiert hat. Es kommt zum Zusammenstoß im Abbiegevorgang des ON

02, auf der linken Fahrspur.“

Die Polizei fertigte folgende Fotos von der Unfallörtlichkeit und den Endlagen der beteiligten Fahrzeuge

Fahrzeugschäden und relative Kollisionsposition 

Schaden am Pkw Audi 

Der Sachverständige XXXXXX stellte in seinem Gutachten vom 26.04.2018 zum Schaden am Pkw Audi des Klägers fest: 

SCHADENBESCHREIBUNG 

Die Unfallschäden entstanden durch einen Anstoß gegen die linke Seite des Fahrzeuges. Der Anstoß auf der linken Fahrzeugseite war so stark, daß der Karosseriekörper bis tief in die Bodengruppe aufgestaucht wurde. 

A-B-Säule, Stirnwand und Außenschweller mit Bodengruppe verzogen und verdrückt. 

Eine Reparatur ist nur unter Verwendung einer* ROHBAUKAROSSERIE * möglich. 

– Stoßstange vorne mit Anbauteilen abgerissen 

– Scheinwerfer links verdrückt 

– beide linken Türen verdrückt 

– Seitenwand h. 1 gestaucht 

– Seitenairbag und Türairbag v. links ausgelöst 

– Fahrersitz verdrückt/ durch Airbagauslösung Sitzbezüge aufgerissen 

– Sicherheitsgurt überdehnt 

VORDERACHSE: 

– Rad v. 1. mit Achswelle und den gesamt

Vorderachsteilen u. Lenkungsteilen abgerissen 

HINTERACHSE : 

– Rad hart angeschlagen 

– Achsteile prüfen 

MOTOR/ GETRIEBE

– Kühler/ Kondensator u. sonstige Anbauteile im Frontbereich tw. verdrückt oder abgerissen 

– Doppelkupplungsgetriebe -Achsantriebswelle herausgerissen/ Risiko des Getriebes 

· RISIKO – WEITERE SCHÄDEN 

Aufgrund der starken Beschädigung des Fahrzeugs in unzerlegtem Zustand und ohne Über-prüfung einzelner Bauteile kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere zur Zeit nicht 

erkennbare Schäden vorliegen. 

Vom Pkw Audi des Klägers liegen folgende Fotos des SV XXXXXX vor: 

 

 

Vom Schaden am Pkw Maserati liegen folgende Fotos vor: