Meine Dienstleistungen auf dem Gebiet der Sachverständigentätigkeit: 

Ich bin hauptsächlich für Gerichte forensisch tätig, wobei ich auch Privatgutachten für den gesamten Leistungsumfang erstelle.

  • ¬ Computergestützte Analyse von Straßenverkehrsunfällen
  • ¬ Beurteilung von Schäden nach Steinschlag vom Lkw, modifiziert nach vielen eigenen Versuchen
  • ¬ Bewertung von Kleinkollisionen, Parkplatzschäden und Schadenskompatibilität
  • ¬ Erstellung von Gutachten zu Fahrerfluchten
  • ¬ Schäden an und in Autowaschanlagen
  • ¬ HWS-Gutachten aus technischer SichtAls auf der Basis der Europanorm 45013 bzw. DIN EN ISO 17024 zertifizierter  und langjährig bestehenden Erfahrungen als Gerichtssachverständiger kann ich den geforderten Ansprüchen auf dem Gebiet der Unfallanalytik und Fahrzeugtechnik genügen. Neben der computergestützten Verkehrsunfallanalyse mit den Programmen PC-Crash und Analyzer pro habe ich mir in den letzten Jahren neben der Ausbildung auf dem Gebiet Autowaschanlagen Spezialwissen auf folgenden Gebieten angeeignet:
    1. Unfallrekonstruktionen
    2. Abgeschlossene Ausbildung und ständige Weiterbildung auf dem Gebiet von Schäden an und in Autowaschanlagen
    3. Umfangreiche Erfahrungen, verifiziert durch Versuchsreihen auf dem Gebiet von Schäden durch Steinschlag (vom Lkw fallende oder aufgeschleuderte Steine).  Einiger Versuchsberichte, welche teilweise auch in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, habe ich  auf meiner Website zurVerfügung gestellt.
    4. Bestimmung physikalischer Kenngrößen für mögliche HWS-Schäden nach Verkehrsunfällen nach neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Biomechanik in der Unfallrekonstruktion.
    5. Schadenskompatibilität nach Kleinunfällen, z. B. auf Parkplätzen.
    6. Motor- und Getriebeschäden
    7. Fahrzeugschadensgutachten nach Unfällen

 

Nach Vorliegen aller erforderlichen Gutachten bin ich in der Lage, Gerichtsgutachten innerhalb von 2 Monaten zu fertigen. Für Privatgutachten sind individuelle Fertigstellungstermine zu vereinbaren.

Stundenverrechnungssätze

Für Gerichte werden die gesetzlich festgesetzten Stundenverrechnungssätze berechnet.

Für Privatgutachten, auch ggf. für Versicherungen, werden die Stundenverrechnungssätze individuell vereinbart, wobei der Mindeststundensatz 180,00 EUR/Stunde beträgt.