Nach Vorliegen aller erforderlichen Gutachten bin ich in der Lage, Gerichtsgutachten innerhalb von 2 Monaten zu fertigen. Für Privatgutachten sind individuelle Fertigstellungstermine zu vereinbaren.
Stundenverrechnungssätze
Für Gerichte werden die gesetzlich festgesetzten Stundenverrechnungssätze berechnet.
Für Privatgutachten, auch ggf. für Versicherungen, werden die Stundenverrechnungssätze individuell vereinbart, wobei der Mindeststundensatz 180,00 EUR/Stunde beträgt.